Kirchliche Anlässe in der Coronavirus-Situation

Auch die Thurgauer Landeskirche und ihre Kirchgemeinden sind von den Massnahmen betroffen, die die staatlichen Behörden erlassen haben, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen und zu verhindern. Speziell betroffen ist die Kirche, weil in vielen kirchlichen Angeboten die älteren Menschen, bei denen die Krankheit gravierendere Folgen haben kann, stark vertreten sind. Als Hilfe und Orientierung hat der Evangelische Kirchenrat des Kantons Thurgau zu Handen der Verwortlichen in den Kirchgemeinden Weisungen und Ratschläge im Umgang mit der Coronavirus-Situation herausgegeben.
Coronavirus (Foto: Jarun Ontakrai)

 

So schützen wir uns (Foto: Bundesamt für Gesundheit)

 

Anweisungen des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau
Bis auf weiteres gilt das vom Bund verordnete Versammlungsverbot. Als Ausnahme hat der Bundesrat am 20. Mai 2020 eine Regelung erlassen, die die Wiederaufnahme von Gottesdiensten
ermöglicht.
Unter Einhaltung von in einem Schutzkonzept definierten Regeln können Gottesdienste ab dem 28. Mai 2020 wieder stattfinden. Die Ausnahmeregelung betreffend Versammlungsverbot gilt nur für Gottesdienste, nicht aber für andere kirchliche Veranstaltungen. Ob auch andere kirchliche Veranstaltungen wieder möglich sein werden, wird sich zeigen, wenn der Bund entscheidet, ob und wie das generelle Veranstaltungsverbot nach dem 8. Juni 2020 gelockert wird. Erst dann können möglicherweise Aussagen dazu gemacht werden können, ob und ab wann zum Beispiel Seniorennachmittage, Hauskreise und Gesprächsgruppen, und kirchliche Angebote für Kinder und Jugendliche oder Kinder- und Jugendlager wieder möglich sein werden.

» Vollständige und aktuelle Anweisungen des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau an die Kirchgemeinden
Hinweise des Bundesamtes für Gesundheit
Hinweise des Amtes für Gesundheit - Kanton Thurgau
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