Jugendgottesdienste

Gemäss der Verordnung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau ist für die Schülerinnen und Schüler der 5. bis 8. Klassen der Besuch von 12 Jugendgottesdiensten pro Schuljahr vorgeschrieben. Die Teilnahme wird auf einer Gottesdienstkarte von der Diakonin/dem Pfarrer oder von der Mesmerin/dem Mesmer bestätigt.
Jugendgottesdienste am Freitagabend
Wir treffen uns fünf Mal im Jahr abwechselnd in Affeltrangen, Braunau oder Märwil von 17.45 Uhr bis 18.15 Uhr zu einem Gottesdienst in der Kirche.
Jugendgottesdienst-Halbtage
Wir treffen uns gemäss abgegebenem Plan sechsmal zu einem Jugendgottesdienst-Halbtag. Diese Feiern finden am Samstagmorgen oder Mittwochnachmittag abwechslungsweise im Pfarrhaus in Braunau und im Kirchgemeindehaus in Affeltrangen statt. Die Themen dieser Halbtage werden in der Einladung zu den Jugendgottesdiensten bekanntgegeben.
Zu den Jugendgottesdienst-Morgen und -Nachmittagen ist eine Anmeldung beim Diakonat erforderlich. Die Jugendgottesdienst-Morgen und -Nachmittage gelten je als drei Gottesdienstbesuche. Es ist die Teilnahme an zwei Jugendgottesdienst-Morgen/-Nachmittagen pro Schuljahr möglich.
Gottesdienste in Affeltrangen, Braunau und Märwil
Die Jugendlichen sind auch herzlich zu unseren Sonntagsgottesdiensten eingeladen.
Besonders geeignet sind unsere familienfreundlichen Gottesdienste und Gemeindefeste,
z.B. Feld-Gottesdienst in Zezikon, Wald-Gottesdienst in Märwil, Bibelübergabe, Erntedankfest, Gottesdienst zum 1. Advent, Weihnachtsfeier der Sunntigschuel in Affeltrangen, Tauferinnerung, Suppenzmittag, Chilezmorge, Einführung ins Abendmahl, Ostergottesdienst.

Nebst den Jugendgottesdiensten zählen auch alle anderen Gottesdienste, sei es in unserer
Kirchgemeinde oder auswärts. Acht von zwölf Gottesdiensten pro Schuljahr müssen in der eigenen Kirchgemeinde besucht werden.

Ein Wortbeitrag oder musikalischer Beitrag in einem Gottesdienst der eigenen Kirchgemeinde kann mit einem zusätzlichen Gottesdienstbesuch quittiert werden. Auch die Teilnahme am Cevi-Besuchstag zählt wie ein Jugendgottesdienst.

Die regelmässige Teilnahme an den Jugendgottesdiensten ist Voraussetzung, um zur Konfirmation zugelassen zu werden.
Bereitgestellt: 01.03.2024    Besuche: 19 Monat   Verantwortlich für diese Seite: Cornelia Erne Fässler